Datenschutzbeauftragte
Für die Bereiche Forschung und Lehre der Georg-August-Universität Göttingen gelten die Regelungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Da das Universitätsklinikum im Rahmen der Patientenversorgung als Wirtschaftsunternehmen am Wettbewerb teilnimmt, unterliegt dieser Bereich der
Universitätsmedizin Göttingen (UMG) den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für nicht öffentliche Stellen. Aufgrund dieser besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen sind für die Georg-August-Universität Göttingen zwei Datenschutzbeauftragte bestellt (s. rechts)
Aufgaben der Datenschutzbeauftragten
Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten sind § 8a Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) und in § 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt. Sie haben insbesondere
- die Universität Göttingen in ihre Einrichtungen bei der Sicherstellung des Datenschutzes zu unterstützen und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hinzuwirken,
- auf Antrag die Angaben über die eingesetzten Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten (öffentliches Verfahrenverzeichnis gemäß § 8 NDSG bzw. § 4e BDSG) jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen sowie
- die Vorabprüfung von automatisierten Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten durchzuführen. Im Rahmen dieser Kontrolle ist zu überprüfen, ob wegen der Art der zu verarbeitenden Daten oder der Verwendung neuer Technologien Gefahren für die Rechte Betroffener entstehen können und welche technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zur Beherrschung dieser Risiken getroffen werden.