Prof. Dr. Werner Heun
(Universität Göttingen)



Dr. Werner Döler
(Universitätsmedizin)

Datenschutzbeauftragte

Für die Bereiche Forschung und Lehre der Georg-August-Universität Göttingen gelten die Regelungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Da das Universitätsklinikum im Rahmen der Patientenversorgung als Wirtschaftsunternehmen am Wettbewerb teilnimmt, unterliegt dieser Bereich der

Universitätsmedizin Göttingen (UMG) den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für nicht öffentliche Stellen. Aufgrund dieser besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen sind für die Georg-August-Universität Göttingen zwei Datenschutzbeauftragte bestellt (s. rechts)


Aufgaben der Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten sind § 8a Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) und in § 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt. Sie haben insbesondere